Soforthilfe vom Bund für Selbstständige und kleine Unternehmen

Selbstständige, Freiberufler und kleine Unternehmen, die in Folge des Corona-Virus in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, können ab heute die Soforthilfe des Bundes beantragen. Unternehmen und Selbstständige mit bis zu fünf Mitarbeitern erhalten einmalig bis zu 9.000 Euro. Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten können mit bis zu 15.000 Euro rechnen. Die Zahlung gilt für maximal drei Monate. Die Antragstellung und Auszahlung der Mittel erfolgt in Sachsen schnell und unbürokratisch über die Sächsische Aufbaubank (SAB).

Weitere Informationen erhalten Sie auf www.sab.sachsen.de

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