Christian Hartmann trifft Staatsminister Hartmut Vorjohann: Die neue Grundsteuer – Warum, wann, was?

Haus- und Grundeigentümer haben in den vergangenen Wochen Post vom Finanzamt bekommen. Denn für die künftige Berechnung der Grundsteuer benötigt die Finanzverwaltung die Mitarbeit der Eigentümer. Entsprechend groß ist die Verunsicherung.

„Gemeinsam mit Staatsminister Hartmut Vorjohann habe ich in Hellerau sowie in Schönfeld zwei Diskussionsveranstaltungen durchgeführt, aufgeklärt und Fragen beantwortet. Die Diskussion drehte sich im Wesentlichen um zwei Fragen:

  1. Welche Daten muss ich wie abgeben?
  2. Muss ich künftig mehr als bisher bezahlen?

Nachdem das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 geurteilt hatte, dass die Grundsteuerberechnung zu reformieren sei, hat die Finanzverwaltung in den vergangenen Jahren entsprechende Vorarbeiten geleistet. Mit Wirkung zum 01.07.2022 sind nun die Haus- und Grundeigentümer gefordert, Zuarbeiten zu leisten. Wir konnten in den Veranstaltungen Sorgen nehmen, dass die Zuarbeiten zu viel Zeit in Anspruch nehmen würden. Die Finanzverwaltung stellt über ihr Portal wichtige Grundlagendaten automatisch zur Verfügung. Lediglich einige wenige Daten wie Wohnfläche, Baujahr des Gebäudes etc. sind zu melden.

Die Frage, ob man künftig mehr oder weniger als bisher bezahlen muss, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht sicher beantwortet werden. Fest steht, dass die Berechnungsgrundlagen vollständig reformiert werden. Entscheidend wird jedoch sein, welchen Hebesatz die Kommune, also in unserem Fall die Landeshauptstadt Dresden, festlegen wird. Insofern wird uns die Diskussion auch in den kommenden Jahren weiter begleiten, denn die Reform tritt erst zum 1. Januar 2025 in Kraft“, so Hartmann.

Alle Informationen rund um die Grundsteuerreform hat das Finanzministerium unter www.grundsteuer.sachsen.de zusammengestellt.

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