Qualifizierungszeit statt Bildungsurlaub. Ein sächsischer Kompromiss
Der Sächsische Landtag hat heute das Qualifizierungszeitgesetz beschlossen. Damit setzt der Freistaat ein klares Zeichen: Weiterbildung ja – aber mit Augenmaß und Verantwortung für Beschäftigte, Ehrenamt und vor allem die sächsischen Betriebe.
Als CDU-Fraktion haben wir dafür gesorgt, dass ein praxistauglicher Kompromiss gelingt. Der Anspruch ist bewusst auf drei Tage begrenzt. Denn es s geht nicht um neue Freizeitansprüche, sondern um konkrete Weiterbildung und gesellschaftliches Engagement.
Mehr als 55.000 Menschen haben sich im Vorfeld für eine Regelung starkgemacht – aus Sport, Feuerwehren und vielen weiteren Bereichen. CDU und SPD haben diesen Impuls ernst genommen, ihn im Koalitionsvertrag verankert und am Ende einen Ausgleich der Interessen erreicht. Unser Fokus lag dabei klar darauf, die Qualifizierung zu fördern, ohne die sächsischen Unternehmen zu überfordern.
Für uns war entscheidend, die Leistungsfähigkeit des Mittelstands zu schützen. Deshalb enthält das Gesetz gezielte Entlastungsmechanismen für kleine und mittlere Unternehmen. Betriebe mit 20 oder weniger Beschäftigten erhalten eine Entschädigung von 115 Euro pro Tag, wenn Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter Qualifizierungszeit in Anspruch nehmen. Natürlich werden damit nicht alle Kosten der Unternehmen abgegolten – aber es ist ein Beitrag zur Entlastung, der so in anderen Bundesländern nicht existiert.
Sachsen begibt sich damit auf einen eigenständigen Weg, der realistisch und wirtschaftlich verantwortungsvoll ist. Es geht nicht um neue Freizeitansprüche, sondern um konkrete berufliche Weiterbildung und um die Qualifizierung für ehrenamtliches Engagement, das unsere Gesellschaft zusammenhält.
In wirtschaftlich herausfordernden Zeiten braucht es Lösungen, die Weiterbildung ermöglichen, ohne neue Unsicherheiten zu schaffen. Genau das leistet dieses Gesetz – maßvoll und zukunftsorientiert.
