Steuerstundung für Sozialversicherungsbeiträge möglich

Von der Corona-Krise betroffene Unternehmen können sich die Sozialversicherungsbeiträge für die Monate März und April 2020 stunden lassen. Wie der GKV-Spitzenverband mitteilt, müssen sich Firmen dazu unter Bezug auf Notlage durch die Corona-Krise und Paragraf § 76 SGB IV direkt an ihre jeweils zuständigen Krankenkassen wenden, die ihre Sozialversicherungsbeiträge erhebt.

Das Formular zur Beantragung finden Sie hier: www.cdu-fraktion-sachsen.de/fileadmin/user_upload/SV_Vorlage2.pdf

Bitte beachten Sie, dass die Meldung der Steuerstundung für März 2020 nur bis zum 26.03.2020 möglich ist.

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