Überbrückungshilfe III – Beantragung seit 10.02.2021 möglich

Seit Mittwoch kann die Überbrückungshilfe III beantragt werden. Nach erneuter Verzögerung hat die Bundesregierung nun die Gelder für die Überbrückungshilfe III freigegeben. Damit wurden endlich die versprochenen finanziellen Unterstützungsleistungen für alle von den Schließungen betroffenen Unternehmen und gemeinnützigen Organisationen auf den Weg gebracht. Dass die Abschlagszahlungen auf 50 Prozent der beantragten Gesamtsumme - bis maximal 100.000 Euro - festgelegt wurden, ist ein guter aber auch notwendiger Schritt, nachdem der Start der Antragstellung mehrfach verschoben wurde. Die reguläre Auszahlung der Gelder durch die SAB beginnt ab März 2021. 

Die Beantragung der Überbrückungshilfe III mit dem Förderzeitraum November 2020 bis Juni 2021 erfolgt über eine bundesweit einheitliche Plattform (https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de). 

 

Alle Infos zur Überbrückungshilfe III finden Sie hier: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Ueberbrueckungshilfe/ueberbrueckungshilfe.html

Ein kurzes FAQ zu den Beihilferegelungen (für alle Programme) kann unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Dokumente/FAQ/Beihilferecht/beihilferecht.html

Zurück

Hinweis zu Cookies

Unsere Webseite verwendet Cookies. Diese sind für die grundlegende Funktionalität unserer Website erforderlich. Weitere Informationen zu Cookies auf dieser Website finden Sie in der Datenschutzerklärung und zum Betreiber der Seite im Impressum.

Name Zweck Ablauf Typ Anbieter
cookiebar Speichert Ihre Einwilligung zur Verwendung von Cookies 1 Jahr HTML Website
fe_typo_user Ordnet Ihren Browser einer Session auf dem Server zu. Dies beeinflusst nur die Inhalte, die Sie sehen und wird von uns nicht ausgewertet oder weiterverarbeitet. Session HTTP Website