Klausurtagung in Meerane - Haushaltsaufstellung 2021/2022

Die Sächsische Staatsregierung hat auf ihrer Klausurtagung in Meerane das Aufstellungsverfahren zum Doppelhaushalt 2021/2022 wieder aufgenommen. Wegen der COVID-19-Pandemie waren die Haushaltsberatungen im März 2020 zunächst ausgesetzt worden. Der Haushaltsentwurf soll noch in diesem Jahr dem Sächsischen Landtag vorgelegt werden.

Aufgrund der Pandemie-Folgen sowie der absehbar sinkenden EU-Fördermittel haben sich die Rahmenbedingungen für den Doppelhaushalt 2021/2022 deutlich geändert. Sachsens Finanzminister Hartmut Vorjohann geht aktuell von 20,7 Milliarden Euro Haushaltsmittel pro Jahr aus – eine Größenordnung, die weiterhin Handlungsfähigkeit gewährt. Möglich macht dies der zügig nach Ausbruch der Pandemie verabschiedete Nachtragshaushalt sowie der Coronabewältigungsfonds Sachsen. Dabei ist auch von der in der Sächsischen Verfassung verankerten Möglichkeit zur Aufnahme von Krediten in Notsituationen Gebrauch gemacht worden. Mit dem Coronabewältigungsfonds können drastische Steuerausfälle kompensiert und zusätzliche Maßnahmen zur Pandemiebewältigung finanziert werden. Ab 2023 beginnt die Tilgung der aufgenommenen Schulden.

Das Kabinett hat sich auf wesentliche Eckpfeiler für die Haushaltsaufstellung und weitere Verfahrensschritte verständigt. So wird nach der nächsten Steuerschätzung Anfang September 2020 eine weitere Haushaltsklausur stattfinden. Die Zahl der Personalstellen soll grundsätzlich nicht erhöht werden, von Ausnahmen in Schwerpunktbereichen abgesehen. Eine Nettotilgung erfolgt in den Jahren 2021 und 2022 nicht.

Bei der Ausgestaltung des neuen Doppelhaushalts wird die Staatsregierung darauf achten, die zahlreichen Maßnahmen und Programme des Bundes und der EU zielgerichtet für Sachsen zu nutzen und finanziell so zu ergänzen, dass sie für den Freistaat eine möglichst hohe Wirkung entfalten.

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