Landtag verabschiedet neues Finanzausgleichsgesetz

Auch in den kommenden Jahren Stabilität und Sicherheit für Entscheidungen vor Ort garantieren. – Aus diesem Grund war der Sächsische Landtag bereits am 31. März zu einer Sondersitzung zusammengekommen, in dem das neue Finanzausgleichsgesetz auf der Tagesordnung stand. Trotz des späten Haushaltsverfahrens ist es den Koalitionsfraktionen gelungen, nicht erst im Mai, sondern schon jetzt zu einem guten Finanzausgleichsgesetz zu kommen und den Kommunen damit Planungssicherheit für ihre eigenen Haushalte zu geben.

Der Vorsitzende der CDU-Fraktion, Christian Hartmann: „Unser Ziel ist es, das Vertrauen in die kommunale Selbstverwaltung weiter zu stärken. Nach unserer Überzeugung sind die Dörfer und Städte die Orte, an denen den Bedürfnissen der Menschen in unserem Land am besten begegnet werden kann. Die Lebensqualität unseres Freistaates entscheidet sich vor Ort, dort wo die Menschen wohnen, arbeiten und leben. Es ist daher eines der zentralen Anliegen der CDU, unsere Kommunen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen. Das erreichen wir, indem wir den Städten, Gemeinden und Landkreisen eine stabile, planbare und deutlich bessere finanzielle Grundausstattung geben.“

„Die heutige Sondersitzung des Plenums war nötig, um diese Zusage gegenüber kommunaler Ebene einzuhalten und das Finanzausgleichsgesetz so schnell als möglich im Landtag zu beschließen. Damit hält die CDU ihr Wort gegenüber der kommunalen Familie. Mit dem Finanzausgleichsgesetz schaffen wir die dringend benötigte Planungssicherheit für die Aufstellung der kommunalen Haushalte. Mit der Neufassung haben wir die Modernisierung der Finanzverteilung zwischen den Kommunen in den Blick genommen. Sie orientiert sich nun stärker an den tatsächlichen Belastungen der Städte, Gemeinden und Landkreise. Damit findet die Finanzverteilung an die Kommunen künftig zielgerichteter und letztlich auch gerechter statt“, so Hartmann.

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